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Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Einige Länder haben eigenständige Beihilferegelungen, die sich weitgehend an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) orientieren. In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale eingeführt worden oder die Wahlleistungen werden nur noch gewährt, wenn der Beamte einen freiwilligen Beihilfebeitrag in Höhe von 13 Euro leistet (siehe Beispiel von Baden-Württemberg unten) .
Links zu den Beihilfeverordnungen der Länder:
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